Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.09.2015

Rechtsprechung
   KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15   

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https://dejure.org/2015,29820
KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15 (https://dejure.org/2015,29820)
KG, Entscheidung vom 16.10.2015 - 14 W 89/15 (https://dejure.org/2015,29820)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 14 W 89/15 (https://dejure.org/2015,29820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    AEUV Artt. 18, 45, 267; MitbestG §§ 7 Abs. 2 Nr. 3, 10; BetrVG §§ 7, 8; AktG § 98
    Mitbestimmungsrecht; aktives und passives Wahlrecht nur für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer; Vereinbarkeit mit Unionsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend das aktive und passive Wahlrecht von nicht im Inland beschäftigten Arbeitnehmern in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zur Beteiligung ausländischer Arbeitnehmer an Aufsichtsratswahl ("TUI")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend das aktive und passive Wahlrecht von nicht im Inland beschäftigten Arbeitnehmern in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlagefrage an EuGH: Zum Verstoß gegen EU-Recht durch Ausschluss der Arbeitnehmer ausländischer Konzernunternehmen von der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unternehmensmitbestimmung - Kammergericht ruft EuGH an

  • faz.net (Pressebericht, 27.10.2015)

    Mitbestimmung in Unternehmen: Ausländer in den Aufsichtsrat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage in Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kammergericht legt Frage zur Mitbestimmung dem EuGH vor

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Wahlrecht ausländischer Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat (Teil 1)

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Dürfen bald auch Mitarbeiter aus dem Ausland die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung auch für Beschäftigte im Ausland?

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europarechtskonformität der deutschen Mitbestimmung

Besprechungen u.ä. (7)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung auf dem Prüfstand

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mögliche Diskriminierung - EuGH überprüft deutsche Mitbestimmungsgesetze

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage an den EuGH in Sachen Unternehmensmitbestimmung

  • boeckler.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung untergraben oder festigen? EuGH prüft europarechtliche Konformität der deutschen Mitbestimmung

  • hennerkes.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer im Aufsichtsrat: Ausweitung oder Ende des deutschen Mitbestimmungsrechts?

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    Verstößt die deutsche Mitbestimmung im Aufsichtsrat gegen Europarecht?

  • duslaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kammergericht legt Frage zur Mitbestimmung dem EuGH vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 192
  • ZIP 2015, 2172
  • EuZW 2015, 888
  • NZA 2015, 1403
  • WM 2016, 131
  • DB 2015, 2689
  • NZA-RR 2015, 661
  • NZG 2015, 1311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14

    Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Die unter 2. dargestellten Sichtweisen zum MitbestG und zum BetrVG haben zur Folge, dass nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wählen können, als Delegierte wählbar sind und Aufsichtsrat der Antragsgegnerin werden können (für die herrschende Meinung etwa Fischer, NZG 2014, 737, 738; Wansleben, NZG 2014, 213; Koberski, in: Fitting/Wlotzke/Wißmann, MitbR, 4. Aufl. 2011, § 3 MitbestG Rn. 28; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266; anderer Ansicht LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Februar 2015 - 3-16 O 1/14 [Deutsche Börse AG] und Henssler, in: Ulmer/Habersack/Henssler, MitbR, 3. Aufl. 2013, § 3 MitbestG Rn. 43).

    Das LG Frankfurt a.M. entschied demgegenüber mit Beschluss vom 16. Februar 2015 - 3-16 O 1/14, NZG 2015, 683, im Ausland Beschäftigte seien nicht von der Mitbestimmung ausgeschlossen und daher an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat zu beteiligen.

  • LG Berlin, 01.06.2015 - 102 O 65/14

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats eines Touristikkonzerns mit Sitz in

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Die Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2015, 102 O 65/14, wird ausgesetzt.

    Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Landgericht verneinte mit Beschluss vom 12. Mai 2015 - 102 O 65/14 AktG - einen Verstoß der deutschen Bestimmungen über die Mitbestimmung gegen Unionsrecht.

  • LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14

    Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Ferner wies das LG München I mit Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 - einen Antrag in einem Statusverfahren, festzustellen, dass ein Aufsichtsrat nach Maßgabe der Artikel 18, 45 AEUV nicht rechtmäßig zusammengesetzt ist, zurück.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Zum anderen sei nach den Maßgaben von EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - Rs. C-190/98, Rn. 18 (Graf) und EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - Rs. C-415/93 (Bosman) der Artikel 45 AEUV verletzt.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Das BetrVG ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die nicht im Inland gelegenen Betriebe deutscher Unternehmen nicht anzuwenden (vergleiche unter anderem BAG, Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98, NZA 2000, 1119 [1121] unter II. 2 a) dd mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Zum anderen sei nach den Maßgaben von EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - Rs. C-190/98, Rn. 18 (Graf) und EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - Rs. C-415/93 (Bosman) der Artikel 45 AEUV verletzt.
  • LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13

    Hornbach Baumarkt AG: Anträge in aktienrechtlichem Statusverfahren zurückgewiesen

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Auch das Landgericht Landau in der Pfalz wies mit Beschluss vom 18. September 2013 - HKO 27/13, NZG 2014, 229, in einem Statusverfahren einen Antrag des hiesigen Antragstellers, festzustellen, dass der Aufsichtsrat nach Maßgabe der Artikel 18, 45 AEUV nicht rechtmäßig zusammengesetzt ist, zurück.
  • OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13

    Kein Statusverfahren bei Streit über Wahlrecht ausländischer Belegschaften für

    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Das OLG Zweibrücken wies mit Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 W 150/13, NZG 2014, 740, die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zurück.
  • LG Düsseldorf, 05.06.1979 - 25 AktE 1/78
    Auszug aus KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
    Als "Arbeitnehmer" werden in Deutschland nach herrschender Meinung nur die Arbeitnehmer solcher Betriebe angesehen, die im Inland liegen (LG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 1979 - 25 AktE 1/78, DB 1979, 1451; Krause, ZIP 2015, 636; Gach, in: MüKoAktG, 4. Aufl. 2014, § 3 MitbestG Rn. 19; Ulmer/Habersack, in: Ulmer/Habersack/Henssler, MitbestR, 3. Aufl. 2013, § 5 MitbestG Rn. 55).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 21 W 91/15

    Vorlagebeschluss zur Vereinbarkeit der Einschränkung des aktiven und passiven

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die in dem Verfahren C - 566/15 vom Kammergericht Berlin in dem Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15

    Streitigkeit im Rahmen eines Statusverfahrens - Zusammensetzung von Aufsichtsrat

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die in dem Verfahren C-566/15 vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Es handelt sich um einen Statusstreit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Fischer, NZG 2014, 737, 738; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 2223 Rn. 10; im Ergebnis auch KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 30; vgl. Oetker in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. § 99 AktG Rn. 2; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 96 Rn. 30).

    b) Der Senat legt die hier entscheidungserheblichen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes mit der wohl herrschenden Meinung (KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 19 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht; Fischer, NZG 2014, 737, 738; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266 f.) dahin aus, dass nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wählen können, als Delegierte wählbar sind und Aufsichtsratsmitglieder der Antragsgegnerin werden können.

    c) Der Senat hält es - in Übereinstimmung mit dem KG im Vorlageverfahren (ZIP 2015, 2172 Rn. 31 ff.) und dem OLG Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Statusverfahren (AG 2016, 793 Rn. 10) - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht für offenkundig ausgeschlossen, dass die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nach diesem Verständnis der Beschränkung auf inländische Arbeitnehmer mit den unionsrechtlichen Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Diskriminierungsverbots unvereinbar sind.

    Hierfür gibt es zahlreiche Stimmen im deutschen Schrifttum (siehe nur die Zitate in KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 27).

  • OLG München, 06.03.2018 - 31 Wx 321/15

    Statusverfahren über die Richtigkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung (Az. C-566/15) vorgelegt:.

    Der Senat hat das vorliegende Verfahren mit Beschluss vom 20.2.2017 bis zur Entscheidung des EuGH über die in dem Verfahren C-566/15 vom Kammergericht mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15; ZIP 2015, 2172) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Dabei handelt es sich um einen Statusstreit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats i.S.d. § 98 Abs. 1 AktG (Fischer, NZG 2014, 737, 738; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 2223 Rn. 10; im Ergebnis auch KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 30; vgl. Oetker in Erfurter Kommentar, 17. Aufl. § 99 AktG Rn. 2; Drygala in Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 96 Rn. 30).

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 85/17

    Stada Arzneimittel AG: Antrag im Statusfeststellungsverfahren wegen

    Entgegen der Auffassung der 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main in ihrem Beschluss vom 16.2.2015 - 3- 16 O 1/14 - (NZG 2015, 683 ) tritt die Kammer der herrschenden Auffassung (OLG München BeckRS 2017, 103458; KG, ZIP 2015, 2172 Rn. 19 mit Nachweisen auch zur Gegenansicht; Fischer, NZG 2014, 737, 738; Hellwig/Behme, AG 2009, 261, 266 f.) bei, dass die Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften zur Erreichen der Schwellenwerte des MitbestG nicht mitzuzählen sind.
  • KG, 02.11.2017 - 14 W 89/15

    Beschwerde im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen - Aufsichtsrat bleibt

    Mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (KG AG 2015, 872 = DB 2015, 2689):.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15   

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https://dejure.org/2015,24975
BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15 (https://dejure.org/2015,24975)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15 (https://dejure.org/2015,24975)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2015 - 1 BvR 1983/15 (https://dejure.org/2015,24975)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 Alt 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch wiederholte Terminsverlegungen der mündlichen Verhandlung auf einen Zeitpunkt, der nach dem geplanten Veröffentlichungstermin eines von der Behörde untersagten ...

  • Wolters Kluwer

    Behördliche Untersagung einer Nebentätigkeit gegenüber einem wissenschaftlichen Tarifangestellten; Veröffentlichung eines außerhalb der Dienstzeit verfassten wissenschaftlichen Artikels mit Bezug zur Tätigkeit der Behörde

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Eilhilfe des BVerfG: Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Eilhilfe des BVerfG: Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch wiederholte Terminsverlegungen der mündlichen Verhandlung auf einen Zeitpunkt, der nach dem geplanten Veröffentlichungstermin eines von der Behörde untersagten ...

  • ra.de
  • anwaltverein.de PDF

    Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht

  • rechtsportal.de

    Behördliche Untersagung einer Nebentätigkeit gegenüber einem wissenschaftlichen Tarifangestellten; Veröffentlichung eines außerhalb der Dienstzeit verfassten wissenschaftlichen Artikels mit Bezug zur Tätigkeit der Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Terminsverlegung durch Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3779
  • NVwZ 2015, 1675
  • NZA 2015, 1403
  • AnwBl 2015, 982
  • AnwBl Online 2015, 624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Daraus folgt die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Was angemessen ist, richtet sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Daraus folgt die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Anders liegt es jedoch, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Desgleichen wird so verkannt, dass es zur ebenfalls grundrechtlich garantierten Pressefreiheit der hier relevanten Druckmedien gehört, selbst zu entscheiden, wann welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistet wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinn für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Anders liegt es jedoch, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistet wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinn für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Daraus folgt die Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Das verkennt, dass die mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG grundrechtlich gewährleistete Wissenschaftsfreiheit des Beschwerdeführers auch die Weitergabe dieses Wissens umfasst (vgl. BVerfGE 111, 333 m.w.N.; stRspr); geschützt ist damit im Ausgangspunkt auch die Entscheidung über Ort, Zeit und Modalitäten einer wissenschaftlichen Publikation.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2015 - 1 BvR 1983/15
    Zwar ist eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 1/23

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit

    Die aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) resultierende Verpflichtung der Fachgerichte, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 93, 1, 13; BVerfG, NZA 2015, 1403 Rn. 11 mwN), trat ohne Rücksicht darauf, ob hier aufgrund der ausstehenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-100/21 ein Abwarten der Instanzgerichte angezeigt war, zurück, solange der Gegner mit der weiteren Fristverlängerung einverstanden war (vgl. MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 551 Rn. 13).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 80/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Entschädigungsklage

    Damit war die besondere Prozessförderungspflicht, die sich gerade bei einem Eilverfahren aus dem grundrechtlich gesicherten Anspruch auf effektiven Rechtsschutzes ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.09.2015 - 1 BvR 1983/15 -, Juris Rn. 11, Schenke, NVwZ 2012, 257, 259; Ott, in: Steinbeiß/Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 198 GVG Rn. 110), entfallen.
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